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   BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99   

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https://dejure.org/2000,2262
BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99 (https://dejure.org/2000,2262)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2000 - III ZR 359/99 (https://dejure.org/2000,2262)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - III ZR 359/99 (https://dejure.org/2000,2262)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Staatliche Verwaltung - Beschlagnahme - Berechtigung - Eigentümer - Auflassung - Eintragung - Grundbuch - Verwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigter; Käufer eines unter staatliche Verwaltung gestellten Grundstücks; staatliche Verwaltung; Kosten der Verwaltertätigkeit

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 15 Abs. 1 und 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 2 Abs. 1 S. 1, § 15 Abs. 1, 2
    Rechtstellung des Grundstückskäufers bei Beschlagnahme eines zu Zeiten der ehemaligen DDR unter staatliche Verwaltung gestellten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 43 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 15 Abs. 1 u. 2 VermG
    Vermögensrecht/staatliche Verwaltung/Kostenerstattung/Berechtigtenfeststellung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 43 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 15 Abs. 1 u. 2 VermG
    Vermögensrecht/staatliche Verwaltung/Kostenerstattung/Berechtigtenfeststellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 654
  • NJ 2000, 655
  • WM 2000, 2052
  • WM 2001, 2052
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99
    Diese Treuhänderstellung rechtfertigt es, ungeachtet der öffentlich-rechtlichen Natur des Rechtsinstituts der staatlichen Verwaltung dem staatlichen Verwalter einen allgemeinen Kostenerstattungsanspruch nach § 670 BGB (entsprechend) für nach dem 1. Juli 1990 gemachte Aufwendungen zuzubilligen (Senatsurteile BGHZ 137, 183, 188 ff; BGHZ 140, 355, 356, 363 f; Senatsbeschluß vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - WM 1997, 1854 f).

    bb) Daß bei der Bestimmung desjenigen, in dessen Rechts- und Interessenkreis die staatliche Verwaltung letztlich fällt, auch - aber nicht nur - auf den nach dem Ende der Verwaltung erfolgten endgültigen Eigentumserwerb durch die Beklagten abgestellt wird, steht entgegen der Auffassung der Revision nicht in Widerspruch zu dem bereits erwähnten Senatsurteil BGHZ 137, 183.

    Für die in der Zeit vom 31. Dezember 1992 (Ende der staatlichen Verwaltung) bis zur Herausgabe des Grundstücks am 1. Juli 1994 gemachten Aufwendungen finden, wie die Revision im Ansatz ebenfalls nicht in Frage stellt, die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag Anwendung (vgl. Senatsurteil BGHZ 137, 183, 192).

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97

    Voraussetzungen, Umfang und Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs eines

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99
    Diese Treuhänderstellung rechtfertigt es, ungeachtet der öffentlich-rechtlichen Natur des Rechtsinstituts der staatlichen Verwaltung dem staatlichen Verwalter einen allgemeinen Kostenerstattungsanspruch nach § 670 BGB (entsprechend) für nach dem 1. Juli 1990 gemachte Aufwendungen zuzubilligen (Senatsurteile BGHZ 137, 183, 188 ff; BGHZ 140, 355, 356, 363 f; Senatsbeschluß vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - WM 1997, 1854 f).

    Dieser Anspruch umfaßt auch pauschalierte Verwaltungskosten nach Maßgabe der Höchstbeträge des § 26 der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung (BGHZ 140, 355, 358 ff).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99
    aa) Zwar ist der Revision zuzugestehen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein noch nicht zum Anwartschaftsrecht erstarkter schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück nicht zu den restitutionsfähigen Vermögenswerten nach § 2 Abs. 2 VermG gehört (BVerwG VIZ 1997, 351, 352; 1996, 267).
  • BGH, 30.07.1997 - III ZR 157/96

    Kostenerstattungsanspruch eines nach dem Vermögensgesetz bestellten staatlichen

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99
    Diese Treuhänderstellung rechtfertigt es, ungeachtet der öffentlich-rechtlichen Natur des Rechtsinstituts der staatlichen Verwaltung dem staatlichen Verwalter einen allgemeinen Kostenerstattungsanspruch nach § 670 BGB (entsprechend) für nach dem 1. Juli 1990 gemachte Aufwendungen zuzubilligen (Senatsurteile BGHZ 137, 183, 188 ff; BGHZ 140, 355, 356, 363 f; Senatsbeschluß vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - WM 1997, 1854 f).
  • BGH, 21.02.2002 - III ZR 107/01

    Keine Rechenschaftspflicht des staatlichen Verwalters gegenüber

    Dies führt dazu, daß Geschäftsherren des das Verwalteramt über den 31. Dezember 1992 hinaus tatsächlich ausübenden Verwalters ausschließlich die von der staatlichen Verwaltung Betroffenen, also insbesondere der bisherige Eigentümer, sind, nicht (auch) der Restitutionsberechtigte (BGHZ 137, 183, 192; Senatsbeschluß vom 27. Juli 2000 - III ZR 359/99 - WM 2000, 2052, 2054).
  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 235/00

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters

    a) Daß bei der Beantwortung der Frage, ob und in welcher Höhe dem staatlichen Verwalter Kostenerstattungsansprüche zustehen, auch - aber nicht nur - auf ein Ereignis - hier: Verbescheidung des Restitutionsantrags - abgestellt werden kann, das nach dem Ende der staatlichen Verwaltung eingetreten ist, hat der Senat bereits mit Beschluß vom 27. Juli 2000 ausgesprochen (III ZR 359/99 - WM 2000, 2052 bezüglich der Frage, ob der frühere Eigentümer oder der Käufer, dem das Grundstück zum Zeitpunkt der Beschlagnahme bereits übergeben worden war, der aber erst nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung das Grundstückseigentum erlangt hatte, erstattungspflichtig ist).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03

    Erfüllung eines Vorausvermächtnisses über in der ehemaligen DDR liegendes, in

    In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass das Institut der staatlichen Verwaltung, das in der früheren DDR neben den Enteignungen und sonstigen zu Eigentumsverlusten führenden Maßnahmen planmäßig als Mittel der "wirtschaftlichen Enteignung" eingesetzt wurde, im Unterschied zu den eigentlichen Enteignungsmaßnahmen zwar die formale Eigentümerstellung unangetastet ließ, jedoch mit einem - vollständigen - Entzug der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis der Grundstückseigentümer verbunden gewesen ist (vgl. BGH WM 2000, 2052 f.).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 111/08

    Grundstücksrestitution im Beitrittsgebiet: Begründung der Verfügungsberechtigung;

    Dies führt dazu, dass Geschäftsherr im Hinblick auf eine in der Verwaltungstätigkeit der Beklagten liegende Geschäftsführung ausschließlich derjenige ist, in dessen Interesse die Verwaltung erfolgt ist, also insbesondere der bisherige Eigentümer, nicht (auch) der Restitutionsberechtigte (vgl. BGHZ 137, 183, 192; BGH WM 2000, 2052, 2054; BGH VIZ 2002, 408).
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